Öffentlicher Dienst

Neue Raumkonzepte – moderne Zeiten?!

16.05.2024

Die Stadt will Geld sparen! Neben den Personalkosten hat sie nun auch die Raumkosten zur Haushaltskonsolidierung entdeckt. Bemerkbar macht sich das bei allen Neubaumaßnahmen oder Neuanmietungen. Platz wird es nicht mehr für alle Beschäftigten geben. Viele Dienst- stellen platzen schon jetzt aus allen Nähten. Erschwerend hinzu kommt der Umstand, dass für viele Dienstgebäude die Mietverträge in absehbarer Zeit auslaufen. Es ist also viel Bewegung im Spiel.

Schon bei den Verhandlungen zur „Dienst an einem anderen Ort“ war die Zielsetzung formuliert worden, dass Beschäftigte, die Dienst an einem anderen Ort ausüben möchten, Bereitschaft zur Nutzung von modernen Raumkonzepten zeigen müssen. In § 11 der Vereinbarung über den Dienst an einem anderen Ort heißt es: „Im Zuge der durch die Ausweitung des Dienstes am anderen Ort entstehenden Potentiale zur Flächenoptimierung wird auch eine effiziente Raumnutzung möglich.“

Lange Zeit war hierzu vom Personalamt nichts zu hören. Die Ruhe vor dem Sturm? So mag man die Zeit im Nachgang bewerten. Denn der erste Entwurf hatte wenig mit moderner Gestaltung von Arbeitsplätzen zu tun. Im Laufe mehrerer Verhandlungsrunden hatten sich für ver.di und den DGB folgende Knackpunkte herausgebildet:

1. Schutzrechte für nicht mobil arbeitende Beschäftigte

Während in der Vereinbarung zum „Dienst am anderen Ort“ lediglich von mobil arbeitenden Beschäftigten die Bereitschaft zur Nutzung von modernen Raumkonzepten verlangt wurde, so wird der Anspruch auf einen individuellen Arbeitsplatz nun grundsätzlich verneint. Pikanterweise sind Schutzregelungen hierzu in anderen Bundesländern unstrittig. Nicht so in Hamburg!

2. Wo sind die Vorteile aus Sicht der Beschäftigten?

Mit Unterzeichnung der Vereinbarung zu „Dienst am anderen Ort“ findet auch eine Verlagerung des Arbeitsortes in den häuslichen Bereich statt. Während es bei der Telearbeit noch einen Anspruch auf Ausstattung durch die Arbeitgeberin gibt, so wird bei mobiler Arbeit nur noch die technisch notwendige Ausstattung gewährleistet. Telearbeit wird kaum noch genehmigt. Beschäftigte finanzieren dadurch an mehreren Stellen den Hamburger Haushalt nämlich durch minimalistische Ausstattung für die Arbeit zu Hause sowie der Übernahme von Energie- und Telekommunikationskosten und Aufgabe des festen Arbeitsplatzes in der Dienststelle. Immerhin wurde am Ende der Verhandlung eine Maus und eine gesonderte Tastatur angeboten. Einen Monitor für daheim nur dann, wenn mindestens an zwei Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird.

3. Räume für die Interessensvertretung

Die Arbeit der Personalräte und der Schwerbehindertenvertretungen lebt davon, dass sie leicht auffindbar an festen Adressen sind, Vertraulichkeit gewährleistet ist und nicht jeder mitbekommt, wer da zum Personalrat geht. Feste Büros wären hier sinnvoll. Nachdem zunächst nur vertrauliche Kommunikationsräume zugesichert wurden, gäbe es nun immerhin einen eigenen Heimhafen.

4. Beteiligung der Beschäftigten

Neue Raumkonzepte können nicht ohne die Beteiligung der Beschäftigten erfolgreich eingeführt werden, wenn diese später nicht mit den Füßen abstimmen sollen. Voran gestellt werden soll jeweils eine Nutzungsbedarfsanalyse bei den Beschäftigte frühzeitig und laufend informiert sowie auf geeigneter Weise eingebunden werden sollen. Doch erste Stimmen aus den Dienststellen lassen erkennen, dass dieser Ansatz sehr unterschiedlich interpretiert werden soll. Konkrete, einheitliche Standards wären hier wünschenswert.

5. Was ist mit Arbeitsschutz?

Während bei der Arbeit an einem anderen Ort noch Unterstützung und Informationen zum Arbeitsschutz bereitgestellt werden, so wird im Zusammenhang der neuen Raumkonzepten nur pauschal auf geltendes Recht verwiesen. Da liegt der Verdacht nahe, dass nicht der Arbeitsschutz im Fokus steht, sondern die Flächenrichtwerte im Rahmen der haushaltsrechtlichen Festlegungen. Immerhin wurden die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen nicht vergessen. Der DGB hatte eine Handreichung zur Umsetzung des Arbeitsschutzes gefordert.

Die Regelungen bleiben auch nach der langen Verhandlungszeit an der Oberfläche. Vielfach sind örtliche Regelungen weitergehender als der Rahmen, den das Personalamt bereit ist zu vereinbaren. Während in der Privatwirtschaft nach neuen Formen der Zusammenarbeit gesucht wird, die in der Praxis nicht automatisch zu geringeren Flächen führen und auch zusätzliche Investitionen auslösen, so bleibt hier für die FHH die Kostenreduzierung im Fokus.

Geld gibt es allenfalls für Leuchtturmprojekte. Aber am Zusammenspiel von Homeoffice und Arbeit in der Dienststelle zeigt sich, wie schnell der Rotstift wieder zum Einsatz kommt.

Unter dem Strich wird deutlich, auch bei einem möglichen Abschluss dieser Vereinbarung sind die örtlichen Personalräte gefordert, für vernünftige Arbeitsbedingung zu kämpfen ohne dabei auf wirksame Unterstützung einer Vereinbarung nach § 93 HmbPersVG zurückgreifen zu können. Diese Bewertung hat dazu geführt, dass ver.di der Unterzeichnung der Vereinbarung in der bis dato verhandelten Form nicht zugestimmt hat.

Nun ist der Senat am Zug. Er kann einseitige Regelungen treffen. Welche genau das sind, bleibt abzuwarten. Danach wird sich auch der weitere Gestaltungsspielraum für die örtlichen Personalräte ausrichten.

In Zeiten, wo der demographische Wandel gnadenlos zuschlägt, hätte der Vereinbarung eine größere Fokussierung auf die Belange der Beschäftigten besser zu Gesicht gestanden.